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Platzregeln

1. Aus (Regel 18.2)
Ausgrenzen sind durch weiße Pfähle sowie Zäune gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.

2. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1) (Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse)
a) Boden in Ausbesserung ist durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
b) Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung:

c) Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen und Bäume einschließlich der umgebenden Mulchringe, sind ungewöhnliche Platzverhältnisse.

3. Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert. (entspricht DGL Hardcard)

4. Spielverbotszonen (Regel 2.4) sind folgende Bereiche:

Bei Behinderung durch eine Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden.

Das Betreten einer Spielverbotszone kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.

5. Bestandteile des Platzes sind alle Wege (auch mit künstlicher Oberfläche).

6.Üben vor und zwischen den Runden eines Wettspiels ist auf dem Chipping-Grün und dem Putting-Grün erlaubt.

7. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7)
Signaltöne bei Spielunterbrechung:

Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).

Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt:
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe

Sonderplatzregeln & Hinweise

Bahn 4:
Ist beim Spielen von Bahn 4 bekannt, oder so gut wie sicher, dass ein Ball in dem Wasserhindernis (Penalty Area) ist, so muss der Spieler den Ball mit einem Strafschlag in der Dropzone fallen lassen, sofern er eine Erleichterung mit einem Strafschlag gemäß Regel 17.1.d wählt, oder nach Regel 14.6 verfahren.

Bahn 3 und 5:
Die rechte Ausgrenze an den Bahnen 3 und 5 wurde verändert. Sie verläuft nun jeweils hinter dem Netz, also zur Driving Range hin.
Dadurch gilt das Netz als unbewegliches Hemmnis (Regel 16.1).

Bei Behinderung durch das Netz darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch genommen werden.

Dabei darf der Spieler seinen Ball straflos droppen und folgenden Erleichterungsbereich wählen:

Erleichterung wird auch dann gewährt, wenn lediglich der Stand beeinträchtigt ist.

Bahn 8:
Beim Spielen von Bahn 8 gelten die kurzgemähten Flächen (Fairway/Vorgrün/Grün) sowie die Bunker von Bahn 7 als Aus.

Bahn 10:
Die am Stamm mit Bambusmatten geschützten Kugelahorne hinter dem Teich an Bahn 10 gelten als unbewegliches Hemmnis (Regel 16.1).

Bei Behinderung durch diese Kugelahorne darf straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch genommen werden.

Dabei darf der Spieler seinen Ball straflos droppen und folgenden Erleichterungsbereich wählen:

Erleichterung wird auch dann gewährt, wenn lediglich der Stand beeinträchtigt ist.

Bahn 11:
Als Spielverbotszone (Regel 2.4) gilt die neu angepflanzte Fläche neben Grün 11 (blaue Einkreisung).

Bei Behinderung durch diese Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden.

Dabei muss der Spieler seinen Ball straflos droppen und folgenden Erleichterungsbereich wählen:

Das Betreten einer Spielverbotszone ist strengstens untersagt und kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.